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Das Bieterverfahren beim Immobilienverkauf

Mag. Benedikt Meisl • 2. Dezember 2021

Wie läuft ein Bieterverfahren ab und was ist der Unterschied zur Versteigerung?


Wer seine Immobilie verkaufen möchte, hat die Möglichkeit mit einem Bieterverfahren einen höheren Preis zu erzielen als mit einem herkömmlichen Immobilienverkauf.

Viele Eigentümer stehen beim Verkauf vor der schwierigen Entscheidung zu welchem Preis sie das Objekt anbieten sollen. Mithilfe des Bieterverfahrens können Verkäufer das Problem der Preisfindung umgehen und durch den Wettbewerb unter den Interessenten den Preis mitunter auch nach oben treiben um so den maximalen Verkaufspreis zu erzielen. Das Bieterverfahren lohnt sich deshalb besonders dann, wenn der Interessentenkreis groß ist und sich der Marktwert schwer bestimmen lässt.

Die Durchführung von Bieterverfahren ist in Österreich nicht gesetzlich geregelt läuft jedoch immer nach einem ähnlichen Muster ab. Der Makler startet in der Regel zwei bis vier Wochen bevor der Besichtigungstermin für die Immobilie stattfindet mit der intensiven Bewerbung des Objekts. Dabei sollte der ausdrückliche Hinweis auf das Bieterverfahren erfolgen und ein allgemein zugänglicher Besichtigungstermin für potentielle Interessenten genannt werden.

Bei der Bieterbesichtigung erfolgt eine Aufklärung über den Ablauf des Verfahrens. Die potentiellen Bieter bekommen ein ausführliches Exposee mit allen wichtigen Daten und Fakten zum entsprechenden Objekt, sowie eine schriftliche Erläuterung über das Bieterverfahren und einen Vordruck der zum Mitbieten verwendet werden sollte. Bei der Durchführung eines Bieterverfahrens sollten Verkäufer deshalb unbedingt auf Transparenz achten und dem Käufer die genauen Regeln des Verfahrens kommunizieren und anschließend auch einhalten. Mangelnde Transparenz während des Bieterverfahrens führt zu Misstrauen bei den Interessenten und wirkt sich negativ auf den Preis aus. Es sollte zB nicht so sein, dass die Bieterphase auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt und dann immer wieder verlängert wird. Das wirkt unseriös.

Das Bieterverfahren kann auch digital über eine entsprechende Software abgewickelt werden, die den Interessenten über das Internet zugänglich ist. Dort können nochmals alle Details zur Immobilie präsentiert werden und potentielle Bieter können entsprechende Gebote abgeben. Die Gebote müssen bis zu einer gewissen Frist zB: 4 Wochen nach Besichtigung an den Makler retourniert bzw. online abgegeben werden. Dabei kann ein Mindestpreis festgelegt werden unter dem nicht mitgeboten werden darf zB 80% des Schätzpreises. Am Ende werden dem Verkäufer alle Gebote zur Begutachtung vorgelegt. Dieser kann muss aber keines der Gebote annehmen auch nicht das des Höchstbieters.

Im Gegensatz zur Auktion oder Zwangsversteigerung hat das Bieterverfahren für den Immobilienverkäufer einen entscheidenden Vorteil: Er kann das höchste Gebot annehmen, muss aber nicht.

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