Hier erfahren Sie nützliche Informationen zu den einzelnen Gewerben sowie zur Befähigungsprüfung mit den zugehörigen Modulen.
Das Gewerbe des Immobilientreuhänders ist ein reglementiertes Gewerbe ohne Zuverlässigkeitsnachweis und umfasst gem §117 GewO den Tätigkeitsbereich der Immobilienmakler, der Immobilienverwalter und der Bauträger.
Neben einem entsprechenden Befähigungsnachweis und einer einschlägigen Berufserfahrung ist auch die Vorlage einer abgeschlossenen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung notwendig.
Für jeden Teilbereich, also den Immobilienmakler, den Immobilienverwalter und den Bauträger sind die entsprechenden Voraussetzungen zur Gewerbeanmeldung separat nachzuweisen. Es ist auch eine Gewerbeanmeldung eingeschränkt auf einen der genannten Bereiche (zB Immobilienmakler) möglich.
Welche Voraussetzungen hinsichtlich Ausbildung und Praxiserfahrung genau zu erfüllen sind kann man der
Verordnung über die Zugangsvoraussetzungen für Immobilientreuhänder entnehmen. Die entsprechende Fachkenntnis kann man entweder durch ein einschlägiges Universitäts- oder Fachhochschulstudium, durch eine
Befähigungsprüfung bei der Wirtschaftskammer
oder in Ausnahmefällen durch die „Feststellung der individuellen Befähigung“ nachweisen.
Die
Befähigungsprüfung (auch einzelne Module) kann unabhängig vom Wohnsitz in jedem beliebigen Bundesland bei der Wirtschaftskammer abgelegt werden.
Die Gewerbeanmeldung hat anschließend in jenem Bezirk zu erfolgen in dem der Anmelder seinen Wohnsitz hat.
Das Gewerbe kann dann in ganz Österreich ausgeübt werden.
Für Immobilienmakler und Immobilienverwalter beträgt die notwendige Praxiszeit 2 Jahre bzw bei Abschluss eines wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiums oder eines Immobilienstudiums 1 Jahr.
Eine fachliche Tätigkeit als Immobilienmakler liegt vor, wenn der Anmelder Vermittlungsaufträge abgewickelt hat und auch berechtigt war, Vertragserklärungen im Zuge von Vermittlungen entgegenzunehmen.
Eine fachliche Tätigkeit als Immobilienverwalter liegt vor, wenn der Anmelder kaufmännische und verwaltungstechnische Aufgaben in der Immobilienverwaltung eigenständig erledigt hat.
Für die Tätigkeit als Bauträger beträgt die Praxiszeit 1,5 Jahre bei Abschluss eines wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiums bzw. bei Abschluss eines bautechnischen Studiums oder einer HTL für den Bereich Bautechnik und 1 Jahr bei Abschluss eines einschlägigen Immobilienstudiums.
Eine fachliche Tätigkeit als Bauträger liegt vor, wenn der Anmelder Bauprojekte als Projektleiter abgewickelt hat und berechtigt war, Weisungen an Projektbeteiligte zu geben.
Neben dem bereits erwähnten facheinschlägigen Studium kann man die Befähigung für das reglementierte Gewerbe des Immobilientreuhänders nur durch eine Befähigungsprüfung bei der Wirtschaftskammer oder in Ausnahmefällen durch die „Feststellung der individuellen Befähigung“ nachweisen.
Um ein Befähigungszeugnis zu erlangen sind insgesamt 4 verschiedene Module positiv zu absolvieren:
· Modul 1: fachliche schriftliche Prüfung
· Modul 2: fachliche mündliche Prüfung
· Modul 3: Unternehmerprüfung
· Modul 4: Ausbilderprüfung
ACHTUNG: Für jeden Teilbereich, also den Immobilienmakler, den Immobilienverwalter und den Bauträger sind jeweils alle 4 Module positiv zu absolvieren!
Das Modul 1, also die schriftliche Prüfung, teilt sich in das Modul 1.1., wo allgemeine rechtliche Grundlagen und Grundlagen des Immobilienwesen abgefragt werden. Berufsbezogenes immobilienspezifisches Detailwissen (zB für Makler) wird hier nicht verlangt.
Beispiele Modul 1.1.
· Was versteht man unter einer Prokura?
· Was ist der Unterscheid zwischen Miete und Pacht?
· Was ist der Einheitswert und wozu dient er?
· Was ist eine Eigentümerpartnerschaft iSd WEG?
Die Fragen werden idR in einer Mischung aus multiple choice und freier Antwortmöglichkeit gestellt. Dabei haben die Prüflinge 2 Stunden Zeit die Aufgaben zu bewältigen.
Im Modul 1.2. wird immobilienspezifisches Detailwissen des jeweiligen Berufsstandes abgefragt zu dem der Prüfling antritt (zB spezifische Fragen für den Beruf des Immobilienmaklers).
Beispiele Modul 1.2.
· Berechnen Sie die Höhe der Maklerprovision.
· Wie hoch sind die Kosten der Vergebührung bei Errichtung dieses Geschäftsraummietvertrags?
· Fällt bei dieser Transaktion Grunderwerbssteuer an und wenn ja wie hoch wäre diese?
Hier wird also praktisches Immobilienwissen des Berufsalltags abgefragt. Ein Schwerpunkt liegt hierbei sicher auf der Berechnung von Provisionen, Steuern und Gebühren.
Zum Lösen dieses Moduls haben die Kandidaten weitere 2 Stunden Zeit. Jeder dieser Teilmodule (M 1.1. und M 1.2.) kann separat voneinander bestanden und im Fall einer negativen Beurteilung auch einzeln wiederholt werden.
Sonderfall Modul 1.2. für Bauträger: Hier bekommen die Prüflinge ein zusammenhängendes Bauträgerkalkulationsbeispiel das sie lösen sollen. Dabei sollen die praktischen Kenntnisse im Bereich der Immobilienentwicklung und speziell Themen der Flächenwidmung, der Bauordnung und der Wirtschaftlichkeitsrechnung abgefragt werden. Zur Lösung der Klausur haben die Prüflinge auch hier 2 Stunden Zeit.
Beispiele Modul 1.2. für Bauträger
· Geben Sie die Grundstückswidmung an.
· Berechnen Sie die maximal erzielbare Nutzfläche.
· Ermitteln Sie detailliert die Errichtungskosten.
· Skizzieren Sie die einzelnen Geschoße samt Freiflächen.
· Erstellen Sie eine Bau- und Ausstattungsbeschreibung
Das Modul 2, also die mündliche Prüfung, wird von einer Kommission bestehend aus 4 Personen abgenommen und dauert üblicherweise rund 30 Minuten. Die Kommission besteht aus zwei Fachprüfern des jeweiligen Prüfungsgegenstandes (zB zwei Maklern oder 2 Verwaltern), einem Notar oder Rechtsanwalt und einer Person der Gewerbebehörde die den Vorsitz führt.
Die Prüfung behandelt vor allem praktische Fragen des Berufsalltags. Dabei soll festgestellt werden ob der Kandidat über ausreichend Fähigkeiten verfügt um sich als selbständiger Makler, Verwalter oder Bauträger im täglichen Immobiliengeschäft zurecht zu finden.
Beispiele Modul 2
· Welche Unterlagen benötigen Sie zur Vermittlung eines Einfamilienhauses.
· Erklären Sie bitte detailliert den Ihnen vorliegenden Grundbuchsauszug.
· Welche Unterlagen benötigen Sie bei der Übernahme einer Verwaltung?
· Welche Sicherungsmethoden des BTVG kennen Sie?
Die schriftliche und mündliche Prüfung ist voneinander unabhängig und kann als eigenes Modul auch separat voneinander abgelegt und bestanden werden. Ein negatives schriftliches Ergebnis hindert den Kandidaten nicht trotzdem mündlich anzutreten.
Das Modul 3 die Unternehmerprüfung ist nicht immobilienspezifisch und wird für die Anmeldung einer Vielzahl verschiedener Gewerbe benötigt. Dabei soll festgestellt werden, ob der Kandidat die Zusammenhänge der Bereiche eines Unternehmens versteht und dieses Wissen bei der Bewältigung der häufigsten Aufgaben und Problemsituationen in einem Unternehmen anwenden kann.
Thematisch stehen vor allem Kommunikation, Marketing, Organisation, Rechtskunde, Rechnungswesen / Buchhaltung und Personalmanagement auf dem Programm.
Hinweis: Anrechnungsmöglichkeiten der Unternehmerprüfung
Es besteht eine Vielzahl von Anrechnungsmöglichkeiten für die Unternehmerprüfung. Erkundigen Sie sich online auf der Seite der Wirtschaftskammer ob für Sie die Unternehmerprüfung entfällt, oder kontaktieren Sie die Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftskammer Ihres Bundelandes.
Auch das Modul 4, die Ausbilderprüfung ist nicht immobilienspezifisch und wird für die Anmeldung einer Vielzahl verschiedener Gewerbe benötigt. Dabei soll sichergestellt werden, dass der Unternehmer über die fachlichen, pädagogischen und rechtlichen Kenntnisse verfügt um Lehrlinge qualifiziert ausbilden zu können.
Hinweis: Schnell zur Ausbilderprüfung
Die Ausbilderprüfung kann auch durch einen Ausbilderkurs ersetzt werden, der 40 Unterrichtseinheiten dauert und mit einem Fachgespräch abgeschlossen wird. Auch für die Ausbilderprüfung besteht eine Vielzahl von Anrechnungsmöglichkeiten. Mit der abgelegten Unternehmerprüfung (nicht mit der bloßen Anrechnung) ist die Ausbilderprüfung jedenfalls mitumfasst.
Sobald man alle vier Module positive abgelegt hat bzw eine entsprechende Anrechnung einzelner Module möglich ist, kann man bei der Wirtschaftskammer einen Antrag auf Ausstellung des Befähigungsprüfungszeugnisses stellen.
Neben den allgemeinen Voraussetzungen zur Gewerbeanmeldung ist das Befähigungsprüfungszeugnis sowie der Nachweis einer einschlägigen Praxistätigkeit und die Vorlage einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die notwendige Voraussetzung um das Gewerbe des Maklers, Verwalters oder Bauträgers zu erlangen.
Kostenlose Beratung
Sie wollen die Gewerbeprüfung zum Makler, Verwalter oder Bauträger machen, sind sich aber nicht sicher welcher Kurs für Sie der Richtig ist? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Adresse:
Favoritenstraße 70/19
1040 Wien
Austria