Was Sie jetzt unbedingt wissen sollten:
Ab Juni 2026 tritt in Österreich eine neue Förderung für berufliche Weiterbildung in Kraft. Die bisher bekannte Bildungskarenz wird durch die Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit mit entsprechender finanzieller Unterstützung des AMS abgelöst. Arbeitnehmer erhalten damit die Möglichkeit, sich beruflich weiterzubilden und während dieser Zeit eine finanzielle Beihilfe zu beziehen.
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur neuen Weiterbildungsbeihilfe 2026, insbesondere zu den Voraussetzungen, Förderhöhen, Fristen und zur Antragstellung.
Was ist die neue Weiterbildungsbeihilfe?
Die Weiterbildungsbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung des AMS für Arbeitnehmer, die gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber eine Weiterbildungszeit vereinbaren und eine beruflich verwertbare Aus- oder Weiterbildung absolvieren.
Wer seine Arbeitszeit nicht vollständig unterbrechen möchte, kann stattdessen eine Weiterbildungsteilzeit vereinbaren und eine Weiterbildungsteilzeitbeihilfe erhalten.
Die Förderung soll Arbeitnehmer dabei unterstützen, ihre Qualifikationen zu erweitern und ihre Chancen am Arbeitsmarkt nachhaltig zu verbessern. Eine Antragstellung ist ab 08.06.2026 möglich.
Wer hat Anspruch auf die Weiterbildungsbeihilfe?
Um die Förderung zu erhalten, müssen sowohl allgemeine als auch persönliche Voraussetzungen erfüllt werden.
Allgemeine Voraussetzungen
Ein Anspruch besteht, wenn:
- eine Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit nach den gesetzlichen Bestimmungen vereinbart wurde,
- keine Ausbildungspflicht mehr besteht,
- in den letzten 26 Wochen vor Beginn der Weiterbildung kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen wurde.
Liegt das monatliche Einkommen unter der halben ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 3.465 Euro (Wert 2026), ist zusätzlich eine Bildungsberatung beim AMS erforderlich.
Persönliche Voraussetzungen
Arbeitnehmer müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung:
- mindestens 12 Monate ununterbrochen vollversicherungspflichtig und voll entlohnt beim aktuellen Arbeitgeber in Österreich beschäftigt sein,
- eine gültige Vereinbarung über die Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit abgeschlossen haben.
Sonderregelung für Akademiker
Für Absolventen eines Master- oder Diplomstudiums gelten zusätzliche Voraussetzungen:
- mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Beschäftigung in Österreich,
- davon mindestens 12 Monate ununterbrochen beim aktuellen Arbeitgeber.
Welche Ausbildungen werden gefördert?
Gefördert werden Aus- und Weiterbildungen, die:
- arbeitsmarktrelevant sind,
- beruflich verwertbare Qualifikationen vermitteln,
- auch außerhalb des aktuellen Unternehmens eingesetzt werden können.
Tipp: Viele berufliche Weiterbildungen, die arbeitsmarktrelevante Kenntnisse vermitteln, können die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. Auch zahlreiche Kurse aus unserem Weiterbildungsangebot eignen sich für die neue Weiterbildungsbeihilfe. Eine Übersicht unserer aktuellen Kurse finden Sie hier: Zur Kursübersicht.
Voraussetzungen für die Weiterbildungsbeihilfe
Die Ausbildung muss:
- mindestens 2 Monate dauern,
- mindestens 20 Wochenstunden umfassen.
Bei einem Studium sind erforderlich:
- mindestens 20 ECTS-Punkte pro Semester.
Bei fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeit gelten reduzierte Anforderungen:
- mindestens 16 Wochenstunden oder
- mindestens 16 ECTS-Punkte pro Semester.
Wer eine geförderte Weiterbildung plant, sollte bereits bei der Kurswahl auf die erforderlichen Stundenumfänge achten. Viele unserer Weiterbildungsangebote erfüllen die notwendigen Voraussetzungen für die neue Weiterbildungsbeihilfe und lassen sich ideal mit einer Weiterbildungszeit kombinieren. Hier finden Sie unsere Kursübersicht.
Voraussetzungen für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe
Die Ausbildung muss:
- mindestens 4 Monate dauern,
- mindestens 10 Wochenstunden umfassen.
Bei einem Studium sind erforderlich:
- mindestens 10 ECTS-Punkte pro Semester.
Bei fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeit:
- mindestens 8 Wochenstunden oder
- mindestens 8 ECTS-Punkte pro Semester.
Mehrere Ausbildungsmodule
Besteht die Weiterbildung aus mehreren Modulen, gilt:
Für die Weiterbildungsbeihilfe:
- mindestens ein Modul muss 2 Monate dauern.
Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe:
- mindestens ein Modul muss 4 Monate dauern.
Zusätzlich muss das gesamte Ausbildungsziel in einem Bildungsplan dokumentiert werden.
Wie lange wird die Förderung gewährt?
Weiterbildungsbeihilfe
Die Förderung wird für die Dauer der Ausbildung gewährt, maximal jedoch:
- 1 Jahr innerhalb eines Zeitraums von 4 Jahren.
Weiterbildungsteilzeitbeihilfe
Die Förderung wird für die Dauer der Ausbildung gewährt, maximal jedoch:
- 2 Jahre innerhalb eines Zeitraums von 4 Jahren.
Wie hoch ist die Weiterbildungsbeihilfe 2026?
Die Höhe der Förderung richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell.
Die wichtigsten Eckdaten:
- mindestens 41,49 Euro pro Tag (Wert 2026),
- die tatsächliche Höhe hängt vom bisherigen Einkommen ab.
Bei einem Einkommen über der halben ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 3.465 Euro monatlich muss sich der Arbeitgeber mit 15 Prozent der Weiterbildungsbeihilfe beteiligen.
Höhe der Weiterbildungsteilzeitbeihilfe
Die Förderung richtet sich nach dem Ausmaß der Arbeitszeitreduktion.
Voraussetzungen:
- Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent,
- Reduktion der Arbeitszeit um maximal 50 Prozent.
Je höher die Arbeitszeitreduktion, desto höher fällt auch die Beihilfe aus.
Wo wird die Weiterbildungsbeihilfe beantragt?
Die Antragstellung erfolgt:
- persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle,
- online über MeinAMS.
Die Beantragung wird ab dem 08.06.2026 möglich sein.
Bildungskarenz neu 2026: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
| Thema | Neue Regelung 2026 |
|---|---|
| Förderstart | Ab 08.06.2026 |
| Mindestförderung | 41,49 Euro pro Tag |
| Weiterbildungszeit | Maximal 1 Jahr |
| Weiterbildungsteilzeit | Maximal 2 Jahre |
| Arbeitszeitreduktion (bei Weiterbildungsteilzeit) | 25 % bis 50 % |
| Bildungsberatung | Teilweise verpflichtend |
| Förderbudget | 150 Millionen Euro jährlich |
FAQ zur neuen Weiterbildungsbeihilfe
Was ersetzt die bisherige Bildungskarenz?
Die neue Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit mit entsprechender AMS-Förderung lösen die bisherige Bildungskarenz ab bzw. gestalten diese neu.
Ab wann kann die Weiterbildungsbeihilfe beantragt werden?
Die Antragstellung soll voraussichtlich ab dem 08.06.2026 möglich sein.
Wie hoch ist die Weiterbildungsbeihilfe?
Die Förderung beträgt mindestens 41,49 Euro pro Tag. Die genaue Höhe richtet sich nach dem bisherigen Einkommen.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden arbeitsmarktrelevante und überbetrieblich verwertbare Aus- und Weiterbildungen.
Wo kann die Förderung beantragt werden?
Die Antragstellung erfolgt beim AMS oder online über MeinAMS.
Fazit
Mit der neuen Weiterbildungsbeihilfe schafft das AMS ab Juni 2026 einen finanziellen Anreiz für berufliche Weiterbildung. Arbeitnehmer können sich gezielt weiterqualifizieren und erhalten während der Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit finanzielle Unterstützung.
Wer die Voraussetzungen erfüllt und eine arbeitsmarktrelevante Ausbildung plant, sollte die Fördermöglichkeiten frühzeitig prüfen. Da das jährliche Förderbudget begrenzt ist, empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung.
Wenn Sie bereits nach einer passenden Weiterbildung suchen, lohnt sich ein Blick auf unsere aktuellen Kursangebote. Viele unserer Kurse sind darauf ausgelegt, beruflich verwertbare Kompetenzen zu vermitteln und eignen sich daher ideal für die neue Weiterbildungsförderung. Jetzt Kursübersicht ansehen!