Dein Weg zur
Gewerbeanmeldung
mit Immo-Pauker
Alles was Du über die Zugangsvoraussetzungen zum Gewerbe für Makler, Verwalter & Bauträger wissen musst.
Für jeden Teilbereich, also den Immobilienmakler, den Immobilienverwalter und den Bauträger sind die entsprechenden Voraussetzungen zur Gewerbeanmeldung separat nachzuweisen. Es ist auch eine Gewerbeanmeldung, eingeschränkt auf einen der genannten Bereiche (z. B. Immobilienmakler) möglich.
Das Gewerbe
des Immobilientreuhänders
Das Gewerbe des Immobilientreuhänders ist ein reglementiertes Gewerbe und umfasst gem §117 GewO den Tätigkeitsbereich des Immobilienmaklers, des Immobilienverwalters und des Bauträgers. Neben einem entsprechenden Befähigungsnachweis und einer einschlägigen Berufserfahrung (es gibt Ausnahmen; siehe unten) ist auch die Vorlage einer abgeschlossenen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für die Gewerbeanmeldung notwendig.
Zugangsvoraussetzungen
Damit Du in Österreich als selbständiger Immobilientreuhänder (Makler, Verwalter & Bauträger) tätig werden kannst, musst Du eine fachliche Qualifikation und eine einschlägige Praxis nachweisen. Die Anforderungen ergeben sich aus der Immobilientreuhänder-Verordnung und unterscheiden sich je nach Berufsbild.
Immobilienmakler & Immobilienverwalter
Möglichkeit A:
- Abschluss eines facheinschlägigen Universitäts- oder Fachhochschulstudiums (zB. Immobilienmanagement).
- Nachweis einer mindestens 1-jährigen fachlichen Tätigkeit*.
Möglichkeit B:
- Abschluss eines wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiums
- Nachweis einer mindestens 1-jährigen fachlichen Tätigkeit*.
oder
- Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule (zB. HAK, HTL).
- Nachweis einer mindestens 1,5-jährigen fachlichen Tätigkeit*.
oder
- Abschluss einer AHS
- Nachweis einer mindestens 2-jährigen fachlichen Tätigkeit*.
oder
- Abschluss einer berufsbildenden Schule mit Schwerpunkt Immobilien oder eine abgelegte Lehrabschlussprüfung als Immobilien- oder Bürokaufmann.
- Nachweis einer mindestens 2-jährigen fachlichen Tätigkeit*.
und
- Zeugnis über die Befähigungsprüfung für Immobilienmakler oder Immobilienverwalter.
Möglichkeit C:
- Befähigungsprüfung für Immobilienmakler oder Immobilienverwalter
- Befähigungsprüfung für Bauträger.
- Bei Möglichkeit C ist keine spezifische Vorausbildung und kein Nachweis der fachlichen Tätigkeit notwendig!
* Eine fachliche Tätigkeit als Immobilienmakler liegt vor, wenn der Gewerbeanmelder Vermittlungsaufträge entgegengenommen und abgewickelt hat und auch berechtigt war, Vertragserklärungen im Zuge von Vermittlungen entgegenzunehmen.
*Eine fachliche Tätigkeit als Immobilienverwalter liegt vor, wenn der Gewerbeanmelder kaufmännische und verwaltungstechnische Aufgaben in der Immobilienverwaltung eigenständig als Hausverwaltungskraft erledigt hat.
Bauträger
Möglichkeit A:
- Abschluss eines facheinschlägigen Universitäts- oder Fachhochschulstudiums (zB. Bauträgerwesen oder Bauingenieurwesen).
- Nachweis einer mindestens 1-jährigen fachlichen Tätigkeit*.
Möglichkeit B:
- Abschluss eines Studiums (zB. Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Rechtswissenschaften, Bau- oder Wirtschaftsingenieurwesen, Architektur).
- Nachweis einer mindestens 1-jährigen fachlichen Tätigkeit*.
oder
- Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule (zB. HTL für Hochbau).
- Nachweis einer mindestens 1,5-jährigen fachlichen Tätigkeit*.
und
- Zeugnis über die Befähigungsprüfung für Bauträger.
Möglichkeit C:
- Befähigungsprüfung für Baumeister oder Zimmermeister.
- Befähigungsprüfung für Bauträger.
oder
- Befähigungszeugnis für Immobilienmakler oder Immobilienverwalter.
- Befähigungszeugnis für Bauträger.
oder
- Prüfungszeugnis für Ziviltechniker (Hochbau, Bauwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, Architektur).
- Befähigungszeugnis für Bauträger.
- Bei Möglichkeit C ist kein Nachweis der fachlichen Tätigkeit erforderlich!
* Eine fachliche Tätigkeit als Bauträger liegt vor, wenn der Gewerbeanmelder Bauprojekte verantwortlich und in leitender Funktion, insbesondere als Projektleiter, abgewickelt hat und berechtigt war, Weisungen an Projektbeteiligte zu geben.
Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung ist bei der Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat der Stadt oder in Wien beim zuständige Magistratischen Bezirksamt wo man den Geschäftssitz hat durchzuführen. Neben allgemeinen Voraussetzungen, wie Volljährigkeit und dem Fehlen von Gewerbeausschlussgründen, ist das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung, eine Bestätigung der fachlichen Tätigkeit (zB. Dienstzeugnisse) sowie eine aufrechte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorzuweisen.
Unsere Ausbildungen
Makler und Verwalter Ausbildung
Optimale Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung
- Start: Jederzeit
- Dauer: 3-6 Monate
- Live Webinar oder On Demand
- 2.299 EUR zzgl. 20% Ust.
Bauträger Ausbildung
Optimale Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung
- Start: Jederzeit
- Dauer: 3-6 Monate
- Live Webinar oder On Demand
- 2.299 EUR zzgl. 20% Ust.
Immobilientreuhänder Ausbildung
Optimale Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung
- Start: Jederzeit
- Dauer: 6-12 Monate
- On Demand
- 3.699 EUR zzgl. 20% Ust.
Makler & Verwalter Assistent
Optimale Vorbereitung auf die Zertifizierungsprüfung
- Start: Jederzeit
- Dauer: 6 Monate
- On Demand
- 990 EUR zzgl. 20% Ust.
Fix & Flip Kurs
Handel mit Immobilien als Investmentstrategie
- Start: Jederzeit
- Dauer: 3 Monate
- On Demand
- 350 EUR zzgl. 20% Ust.
Buy & Hold Kurs
Passives Einkommen als Investmentstrategie
- Start: 17.1.2026
- Dauer: 9.00-17.00 Uhr
- Live Webinar
- 450 EUR zzgl. 20% Ust.
Häufig gestellte Fragen zur Gewerbeanmeldung als Immobilientreuhänder
Was ist ein Immobilientreuhänder?
Der Immobilientreuhänder ist ein reglementiertes Gewerbe gemäß §117 GewO. Es umfasst die drei Teilbereiche Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bauträger. Jeder Bereich kann einzeln oder kombiniert angemeldet werden.
Was brauche ich für die Gewerbeanmeldung?
Für die Anmeldung sind notwendig:
- Zeugnis über die Befähigungsprüfung (Makler, Verwalter oder Bauträger)
- Nachweis einer einschlägigen Berufserfahrung (außer bei Möglichkeit C, dort entfällt sie)
- Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Allgemeine Voraussetzungen: Volljährigkeit, keine Gewerbeausschlussgründe
Ist Berufserfahrung immer Pflicht?
Nein. Bei den Möglichkeiten C (Makler/Verwalter oder Bauträger) genügen die positiven Befähigungsprüfungen. Ein Praxisnachweis ist dort nicht erforderlich. Sieh Dir dazu gerne unsere Ausbildung zum Immobilientreuhänder an, bei der alle notwendigen Bereich erfasst sind.
An wen kann ich mich bei Fragen zur Gewerbeanmeldung wenden?
An die Meisterprüfungsstelle des Bundeslandes in dem Du das Gewerbe anmelden möchtest.