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Novelle des Wiener Baumschutzgesetzes - Mehr Schutz und höhere Strafen

Benedikt Meisl • 4. März 2024

Novelle des Wiener Baumschutzgesetzes

Mehr Schutz und höhere Strafen

Die Stadt Wien verstärkt durch die Novelle des Wiener Baumschutzgesetzes den Schutz ihrer Bäume um sich besser gegen die Auswirkungen des Klimawandels zu wappnen. Beschlossen wurden strengere Regeln für Baumfällungen, größere Ersatzpflanzungen und höhere Strafen bei Verstößen. Ziel ist es, mehr Bäume zu schützen und ihre Qualität zu verbessern, um eine stärkere Klimawirkung zu erzielen. Eine neue Definition des "Obstbaumes" soll zudem den Schutz auf weitere Baumarten wie zB. den Schwarzen Holunder erweitern. Zusätzlich wird die Ausgleichsabgabe angehoben, um mehr Mittel für den Baumschutz zu generieren. Die Frist für die verpflichtende Baumpflege wird von fünf auf zehn Jahre verlängert um den Anwachsschutz des Baumbestands zu erhöhen. Alle Maßnahmen sollen dazu beitragen Wien widerstandsfähiger gegen den Klimawandel zu machen und die Lebensqualität in der Stadt zu verbessern.

Hier die wichtigsten Punkte der Novelle im Überblick:
 
Der Begriff „Obstbaum“ wird definiert: Im neuen Gesetzestext wird der Begriff Obstbaum definiert und damit bisher nicht gesxchützte Bäume wie der Schwarze Holunder oder der Maulbeerbaum unter Schutz gesetellt. Damit soll nun noch klarer sein, welcher Baum geschützt ist und welcher nicht.

Bewilligungen werden zeitlich beschränkt: Bisher war eine erteilte Bewilligung zeitlich ungrenzt gültig. Das wurden nun geändert und Bewilligungen werden mit zwei Jahren begrenzt.

Größere Bäume für Ersatzpflanzungen: Die Ersatzbäume sollen künftig größer sein, nämlich nicht wie bisher mit einem Stammumfang zwischen 8 und 15 Zentimetern sondern in Zukunft zwischen 16 und 18 Zentimeter. Dazu besteht die Möglichkeit, statt zwei Bäumen einen besonders großen Baum (XL-Baum) mit 25 bis 30 Zentimetern Stammumfang zu pflanzen.

Bäume können im ganzen Bezirk gepflanzt werden: In Zukunft kann die Ersatzpflanzung nicht nur im Umkreis von 300 Metern vom Standort des gefällten Baumes sondern überall innerhalb der Bezirksgrenzen durchgeführt werden. Damit soll die Möglichkeit erhöht werden, dass tatsächlich Bäume gepflanzt werden.

Baumpflege wurde auf 10 Jahre angehoben: Der Anwachsschutz des Baumbestands wird von fünf auf zehn Jahre angehoben. Erst nach diesem Zeitraum gilt die Pflicht zur Ersatzpflanzung als erfüllt.

Ausgleichszahlungen werden angehoben: Sollte eine Ersatzpflanzung nicht möglich sein, müssen Ausgleichszahlungen getätigt werden. Pro nicht gepflanztem Baum beträgt Ausgleichsabgabe künftig 5.000 statt 1.090 Euro. Zudem wird der Betrag laufend valorisiert. Die aus den Ausgleichszahlungen resultierenden Erträge sollen zweckgebunden im Sinne des Baumschutzgesetzes verwendet werden.

Verwaltungsstrafen werden angehoben: Wird ein Baum ohne Bewilligung gefällt, muss mit Strafen zwischen 1.000 und 70.000 Euro gerechnet werden. Bisher waren es 700 bis 42.000 Euro.

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